Aufgaben der/des Kinderbeauftragten:
Die/der Kinderbeauftragte ist überparteilich im Sinne der Kinder tätig. Sie/er ist Bindeglied zwischen Kindern und Stadtteilgesellschaft und unterstützt die Kinder bei der Durchsetzung ihrer Interessen. Sie/er achtet darauf, dass Entscheidungen der Stadt und des Ortsbeirats die Lebensinteressen von Kindern berücksichtigen. Zur Realisierung dieser Aufgabe soll sie/er insbesondere die Kinder des entsprechenden Stadtteils in die Entscheidungsprozesse einbeziehen. Sie/er erhält zur Ausübung ihrer/seiner Tätigkeit einen Ausweis der Stadt Frankfurt am Main.
Kinderbeauftragte der Stadt Frankfurt am Main: Zuhören und handeln – eure Vertreter*innen in Frankfurt
Kinder haben Rechte – das legt die UN-Kinderrechtskonvention fest. Doch was bringen Rechte auf dem Papier, wenn die Kinder sie nicht kennen oder sie nicht allein durchsetzen können? Die Aufgaben und Rechte der Kinderbeauftragten sind in einer Geschäftsanweisung festgeschrieben. Allen voran sollen sie die Kinderrechte bekannt machen und umsetzen. Wie sie das konkret tun, bleibt den Kinderbeauftragten überlassen. Während die einen Kindergärten, Horte und Schulen besuchen, suchen andere den Kontakt bei Spielplatz-Begehungen oder bauen auf Stadtteilfesten einen Infostand auf. Anderswo organisieren die Kinderbeauftragten Kindersprechstunden oder Kinderanhörungen oder bauen ein Kinderparlament auf.
Auch in die andere Richtung, nämlich in Politik und Verwaltung, klären die Kinderbeauftragten über die Kinderrechte auf: So machen sie beispielsweise in Stadtteilarbeitskreisen mit, pflegen Beziehungen zu Grünflächen- und Stadtschulamt und vernetzen Organisationen, Menschen und Parteien. Ein gutes Netzwerk ist für die Arbeit sehr nützlich – es zu knüpfen, ist oft schon eine Leistung, auf die Kinderbeauftragte stolz sein können.
Kinder und Jugendliche können sich an die Kinderbeauftragte oder den Kinderbeauftragten ihres Stadtteils wenden, wenn sie Fragen, Wünsche oder Anregungen rund um das Leben in Frankfurt haben. Auf der Homepage der Kinderbeauftragten steht, wer für welchen Stadtteil zuständig ist. Dort findet man auch die Information, wie man mit den Kinderbeauftragten Kontakt aufnehmen kann.
Die Geschäftsstelle der Kinderbeauftragten ist beim Kinderbüro angesiedelt.
Seit dem Start der Frankfurter Kinderrechtskampagne „Stadt der Kinder“ beteiligen sich Kinderbeauftragte mit vielfältigen Veranstaltungen daran:
Hier gibt es einen Eindruck der vergangenen Jahre.
Tätigkeitsbericht der Frankfurter Kinderbeauftragten 2016 – 2021
Kontakt
- Ansprechpartner*in:
Geschäftsstelle der/des Kinderbeauftragten im Frankfurter Kinderbüro - Adresse:
Schleiermacherstr. 7
60316 Frankfurt am Main - Telefonnummer:
069 – 212 39 00 1 - E-Mail:
kinderbuero(at)stadt-frankfurt.de
K wie Kinderbeauftragte
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Die inhaltliche Verantwortung
Die Ämter und Betriebe der Stadt Frankfurt am Main sowie alle anderen hier vorgestellten Organisationen zeichnen für ihre redaktionellen Inhalte auf www.frankfurter-familienmesse.de verantwortlich und sind gerne behilflich. Bei inhaltlichen Fragen oder Anregungen können Sie sich deshalb gerne an die, auf der jeweiligen Seite in der rechten Spalte unter „Kontakt“, benannte Stelle wenden.