Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist für Kindergeld und Kinderzuschlag (KiZ) zuständig.

FAQs / Infos für Familien

  • Wie viel darf ich/dürfen wir verdienen, um den Kinderzuschlag (KiZ) zu erhalten?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Man kann die Anspruchsvoraussetzungen mit dem KiZ-Lotsen prüfen. Anspruch auf KiZ haben Familien mit kleinem bis mittlerem Einkommen. Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, wird für jede Familie individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder.

Die folgenden Beispiele zeigen, wann Familien den KiZ bekommen können (Wohnkosten und Bruttogehälter pro Monat):

Zahlt ein alleinerziehender Elternteil 490 Euro Warmmiete, kann der Kinderzuschlag bezogen werden, wenn der Verdienst bei rund 1.200 bis etwa 2.700 Euro brutto liegt (Kind: 6 Jahre).

Alleinerziehende mit zwei Kindern: Bei einer Warmmiete von 790 Euro darf das Bruttogehalt rund 950 bis rund 3.900 Euro betragen. Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss kommen hier noch hinzu (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Paarfamilie mit zwei Kindern: Bei einer Paarfamilie mit zwei Kindern und einer Warmmiete von 690 Euro darf das gemeinsame Bruttoeinkommen rund 1.200 bis etwa 4.100 Euro* betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Bei einer Warmmiete von 990 Euro darf das Bruttoeinkommen rund 1.450 bis etwa 4.350 Euro* betragen (Kinder: 6 und 8 Jahre).

Paarfamilie mit drei Kindern: Zahlt eine Paarfamilie mit drei Kindern eine Warmmiete von 990 Euro, darf sie rund 990 bis etwa 5.100 Euro* brutto verdienen (Kinder: 6, 8 und 10 Jahre).

*Doppelverdienerfamilie

Diese und weitere Informationen finden sie auch in unserem Flyer Kinderzuschlag für Familien.

  • Wie lange dauert es, bis der Antrag für Kindergeld oder Kinderzuschlag bearbeitet ist?

Sobald der Antrag bei der Familienkasse eingegangen ist, wird geprüft, ob die Unterlagen vollständig sind. Wenn Angaben oder Belege fehlen, werden die Antragsteller angerufen oder angeschrieben. Es kann auch sein, dass noch weitere Angaben von den Antragstellern, von dritten Personen oder Ämtern benötigt werden.
Haben die Antragsteller nach 6 Wochen noch nichts von der Familienkasse gehört, können sie sich telefonisch nach dem Stand der Bearbeitung erkundigen. Das geht über die Service-Telefonnummer: (0800) 555 530 (gebührenfrei).

  • Was tun, wenn es Probleme mit dem Bescheid zu Kindergeld oder Kinderzuschlag gibt?

Manchmal kommt es vor, dass

ein Antrag abgelehnt wird,

weniger Geld als gedacht bewilligt wird oder

unklar ist, was der Inhalt des Bescheids genau bedeutet.

Solche Fragen sollten zunächst persönlich oder telefonisch geklärt werden.

Einspruch oder Widerspruch gegen einen Bescheid einlegen:
Am Ende eines Kindergeld-Bescheids werden die Antragsteller über ihre Rechte informiert (Rechtsbehelfsbelehrung). Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Einspruch bzw. Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dazu muss der Einspruch oder Widerspruch an den Absender des Bescheids geschickt werden. Das geht auch mit einer persönlichen Vorsprache bei der Familienkasse vor Ort. Die Entscheidung wird dann noch einmal überprüft.

Klage gegen einen Bescheid einlegen:
Wurde der Einspruch oder Widerspruch abgelehnt, können die Antragsteller Klage erheben. In der Rechtsbehelfsbelehrung gibt es dazu nähere Informationen – zum Beispiel, welches Gericht für die Klage zuständig ist.

Vermögensprüfung beim Kinderzuschlag

  • Angaben zum Vermögen müssen Sie nur machen, wenn das Vermögen erheblich ist. Erhebliches Vermögen liegt ab folgenden Beträgen für die gesamte Bedarfsgemeinschaft vor:

2 Personen: 55.000 Euro
3 Personen: 70.000 Euro
Erhöhung um 15.000 Euro je weiteres Kind

Kinderbonus

  • Der Kinderbonus 2022 in Höhe von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind ist Teil des von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungspakets, das die stark gestiegenen Energiepreise abfedern soll.
  • Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
  • Der Kinderbonus 2022 beträgt 100 Euro pro Kind und wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2022 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Auszahlung erfolgt wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung.
  • Wichtig: Sie müssen den Kinderbonus nicht beantragen. Die Auszahlung erfolgt automatisch.
  • Für Kinder, die 2022 geboren wurden beziehungsweise werden und für die bislang kein Kinderbonus 2022 ausgezahlt wurde (etwa, weil noch nicht über den Kindergeldanspruch entschieden wurde), gilt: Wenn Sie Kindergeld für Ihr im Jahr 2022 neugeborenes Kind beantragt haben, wird der Kinderbonus 2022 automatisch an Sie ausgezahlt. In bestimmten Fällen werden Kindergeld und Kinderbonus für neugeborene Kinder gemeinsam ausgezahlt. Nutzen Sie für die Beantragung den Online-Service Kindergeld-Antrag bei Geburt.

Kindergeld für Geflüchtete aus der Ukraine

  • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Eltern, die aus der Ukraine geflüchtet sind, Kindergeld erhalten. Eltern, die aus der Ukraine geflohen sind, können Kindergeld erhalten, wenn Folgendes zutrifft:

Der Elternteil, der den Antrag stellt, hat eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes. Die Aufenthaltserlaubnis muss mindestens für 6 Monate eine Erwerbstätigkeit erlauben.

Der Elternteil, der den Antrag stellt, hält sich in Deutschland auf.

Das Kind hält sich in Deutschland oder einem anderen Staat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz auf.

Nähere Informationen sowie die Antragsvordrucke finden Sie unter: www.familienkasse.de

Kontakt

  • Adresse:
    Emil-von-Behring-Straße 8
    60439 Frankfurt am Main
  • Telefonnummer:
    0800 – 4 55 55 30
  • E-Mail:
    Familienkasse-Hessen(at)arbeitsagentur.de

Öffnungszeiten

Anspruchsprüfung und Videoberatung

  • Nutzen Sie alle Möglichkeiten, finanzielle Leistungen, die Ihnen zustehen zu beantragen.
    Mit der interaktiven Video-Anwendung KiZ-Lotse können Sie ermitteln, ob Sie Anspruch auf Kinderzuschlag haben.
    Ob Kinderzuschlag beantragen, Anspruch berechnen oder Fragen zum Bescheid: Klären Sie Ihre Fragen in einer persönlichen Videoberatung! Sie erhalten sofort Antworten auf Ihre Fragen. Einen Termin für die KiZ-Beratung können Sie direkt online buchen.
    Weitere Infos unter: kiz-digital.de

Beratung vor Ort

  • Das Amt für multikulturelle Angelegenheiten der Stadt Frankfurt am Main öffnet der Familienkasse Hessen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seine Tore für eine Beratung nah bei den Familien. An jedem ersten Dienstag im Monat findet eine zweistündige Vor-Ort-Beratung zu Kindergeld und Kinderzuschlag in den Räumen des stadtRAUMfrankfurt statt. Wer kann einen Antrag stellen? Wie wird der Antrag gestellt? Und welche Unterstützungen gibt es sonst noch für Familien? Informationen und Antworten auf diese und andere Fragen erhalten Eltern, Haupt- und Ehrenamtliche von sozialen oder anderen Trägern sowie alle Interessierten von der Familienkasse persönlich. Mit unserem zusätzlichen Angebot wollen wir erreichen, dass unsere Leistungen bei möglichst allen Familien ankommen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.amka.de/beratung-vor-ort

Die Familienkasse steht zu ihrem Leitspruch: „Wir helfen Familien“

Kindergeld

Kinderzuschlag und Leistungen für Bildung und Teilhabe

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